Verantwortung
Ein neuer Generationenvertrag für das Klima
Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes verschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken.
Die Gesetzesnovelle ist am 31. August 2021 in Kraft getreten.

© 2021 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Deutschlands Weg zur Klimaneutralität ist im Klimaschutzgesetz vorgezeichnet. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 und mit Blick auf das neue europäische Klimaziel 2030 hat die Bundesregierung am 12. Mai 2021 das geänderte Klimaschutzgesetz 2021 vorgelegt. Der Bundestag hat die Klimaschutznovelle am 24. Juni beschlossen. Sie hat am 25. Juni auch den Bundesrat passiert.
Der Beschluss des Gerichts verpflichtet den Staat, aktiv vorzubeugen, so dass es in Zukunft nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommt. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz begegnet die Bundesregierung den besonderen Herausforderungen, die mit dem Klimawandel verbunden sind.
Höheres Klimaziel bis 2030
Mit dem geänderten Klimaschutzgesetz werden die Zielvorgaben für weniger CO2 Emissionen angehoben. Das Minderungsziel für 2030 steigt um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent. Das heißt, Deutschland soll bis zum Ende des Jahrzehnts seinen Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern. Die höheren Ambitionen wirken sich auch auf die CO2—Kohlendioxid-Minderungsziele bis zum Jahr 2030 in den einzelnen Sektoren aus: in der Energiewirtschaft, der Industrie, im Verkehssektor, im Gebäudebereich und in der Landwirtschaft.
Die Klimaziele werden kontinuierlich per Monitoring überprüft. Der Expertenrat für Klimafragen wird erstmals ab 2022 alle zwei Jahre ein Gutachten vorlegen über die bisher erreichten Ziele, Maßnahmen und Trends. Werden die Budgets nicht eingehalten, steuert die Bundesregierung umgehend nach.
Treibhausgasneutralität bis 2045
Für das Jahr 2040 gilt ein Minderungsziel von mindestens 88 Prozent. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz in den 2030er Jahren konkrete jährliche Minderungsziele vor.
Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an. Dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.
Mit RSS Flüssigboden einen wichtigen Beitrag leisten
Das RSS Flüssigbodenverfahrten kann im Rahmen der ambitionierten Vorgaben zur Erreichung der Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland einen wesentlichen Beitrag leisten.
Nicht durch Verbote, sondern durch einen sinnvollen Austausch des konventionellen Bauens unter Verwendung von großen Mengen von Zement, Sand oder Kies durch das innovative RSS Flüssigbodenverfahren können zukünftig bis zu 80% der anfallenden CO2 Emissionen vermieden werden.
Mit einer deutlichen Auswertung des Marktanteils der Bauprojekte, die Flüssigboden verwenden (gegenüber konventionellen Bauweisen) können kurzfristig mehrere Millionen Tonnen CO2 Emissionen verhindert werden.
Der Einsatz von RSS Flüssigboden steht für einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Klimas.